Aufgabenspektrum: Erweiterte Erste Hilfe

Gegenüber dem betrieblichen Ersthelfenden liegt die Aufgabe der umfangreich ausgebildeten Betriebssanitäter*innen in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrschen sie auch den Einsatz und die Verwendung von (Hilfs-)Geräten, wie zum Beispiel Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.


Wo werden Betriebs-Sanitäter eingesetzt?

Der Einsatz von BG-anerkannten Betriebssanitäter*innen ist überwiegend in größeren Unternehmen, sowie Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential vorgeschrieben.


Mindestens ein Betriebssanitäter*innen ist erforderlich in Betrieben (§ 27 BGV A1) mit mehr als 1500 anwesenden Versicherten. Sogar schon bei mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert und auf Baustellen ist ein Betriebssanitäter*innen schon bei mehr als 100 anwesenden Versicherten vorgeschrieben.


Aus- und Fortbildung „Betriebs-Sanitäter“ im TCRH

Durch das TCRH werden Betriebssanitäter*innen wie folgt ausgebildet:

Ausbildung zum Betriebssanitäter

Fortbildung zum Betriebssanitäter


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