Fragen und Antworten zu unseren Ausbildungs- und Trainingsangeboten „Ausbildung Betriebssanitäter“ und „Fortbildung Betriebssanitäter“:


Bei uns gibt es spezielle Notfallsituationen – können diese als Fortbildungsthema angeboten werden?

Ja, sehr gerne stellen wir Ihnen auf Ihren Betrieb spezifische Fortbildungsthemen zusammen und verknüpfen diese mit den Vorgaben der Berufsgenossenschaft (BG).


Die letzte Fortbildung liegt mehr als drei Jahre zurück – und nun?

Aufgrund der Corona-Pandemie (2020-2022) wurde die tolerierbare Fortbildungsfrist erweitert – sowohl für betriebliche Ersthelfende wie auch für Betriebssanitäter*innen, d.h. beim Betriebssanitäter*in von drei auf vier Jahre. Wie lange diese Regelung allerdings noch gilt, ist aktuell noch nicht absehbar – im Zweifel empfiehlt sich eine Abklärung mit der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft.


Wer kann alles als Betriebssanitäter*in eingesetzt werden?

Als Betriebs-Sanitäter können eingesetzt werden

  • (betriebliche)Ersthelfende, die eine 63 Unterrichts-Einheiten BS-Grundausbildung haben (von einer anerkannten Stelle)
  • anderweitige, d. h. mindestens gleichwertige sanitätsdienstliche Ausbildungsformen wie die des Sanitätspersonals der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung (z.B. Einsatzersthelfer bzw. -helferin A und B) sowie Rettungssanitäter bzw. -sanitäterin (siehe Abschnitt 8.2),
  • Berufsausbildungen, wie insbesondere die zur examinierten Krankenpflegekraft mit dreijähriger Ausbildung, oder zum bzw. zur Notfallsanitäter bzw. -sanitäterin/Rettungsassistenten bzw. -assistentin (siehe Abschnitt 8.1).

Allerdings ist zu beachten, dass die Ausbildung zum Betriebssanitäter*in erst dann komplett ist und vollständig anerkannt wird), wenn neben den oben stehenden Voraussetzungen, auch der Aufbaulehrgang besucht wurde.


Wann brauche ich einen Betriebssanitäter*in und wie viele?

Der Einsatz von berufsgenossenschaftlich anerkannten (BG-anerkannten) Betriebssanitäter*innen ist überwiegend in größeren Unternehmen, sowie Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential vorgeschrieben.

Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27, DGUV Vorschrift 1) mit

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen.

Wie lange ist der Betriebssanitäter*in gültig?

Betriebssanitäter*in müssen regelmäßig innerhalb von drei Jahren fortgebildet werden. Die Fortbildung umfasst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten und kann in mehrere Abschnitte unterteilt werden.


Was darf ein Betriebssanitäter*in bzw. was kann er/sie?

Ein Betriebssanitäter*in nach DGUV Grundsatz 304-002 ist eine medizinische ausgebildete Kraft mit einem Lehrgangsvolumen von 95 Unterrichtseinheiten inklusive einer Abschlussprüfung. Hierbei handelt es sich um einen von den Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zertifizierten Lehrgang, welcher an verschiedenen Schulen absolviert werden kann.

Gegenüber dem Ersthelfer liegt die Aufgabe des umfangreicher ausgebildeten Betriebssanitäters in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrscht er auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.

Der Betriebssanitäter*in ist der erste Ansprechpartner für einen medizinischen Notfall im gewerblichen Bereich. Neben der Notfallversorgung und der Leistung von Erster Hilfe kann der Betriebssanitäter*in noch in das betriebliche Gesundheitsmanagement zum Beispiel mit eingebunden werden. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Instandhaltung und Kontrolle der betrieblichen Notfallausrüstung wie z.B. das Überprüfen von Erste-Hilfe-Kästen sowie sonstiger Einrichtungen wie Augenduschen oder Krankentragen.


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