Zivilschutz in Deutschland

Eine veränderte Sicherheitslage erfordert eine Stärkung des Zivilschutzes in Deutschland
Nur durch entschlossenes Handeln und erhebliche Investitionen kann Deutschland auf die Herausforderungen der nächsten Jahre mit dem Zivilschutz vorbereitet werden.
Was sind die Gründe für diese Herausforderungen und wie kann man diesen begegnen?
Wachsende Herausforderungen durch politische und militärische Konflikte, Naturkatastrophen, technische Großschadenslagen und hybride Bedrohungen
Seit Beginn des offenen Konflikts zwischen Russland und der Ukraine im Februar 2022 hat sich die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend verändert. Sicherheitsexperten warnen, dass russische Streitkräfte spätestens Ende dieses Jahrzehnts in der Lage sein könnten, einen Angriff auf die NATO durchzuführen. Diese Bedrohungslage rückt den Zivilschutz wieder in den Fokus, nachdem er in den vergangenen Jahrzehnten stark vernachlässigt wurde – etwa durch den Abbau von Sirenen, die Schließung von Bunkern und veraltete Notfallpläne.
Neben militärischen Konflikten stellen auch Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und Anschläge mit gefährlichen Substanzen wachsende Herausforderungen dar. Diese Krisen- und Katastrophenursachen machen nicht an Landesgrenzen halt und betreffen die Bevölkerung direkt und indirekt.
Deutschland verfügt seit 2007 über kein umfassendes Schutzraumkonzept mehr. Es fehlen moderne Warnsysteme, ausreichend Notstromaggregate, Vorräte an Lebensmitteln und Medikamenten sowie eine flächendeckende Sireneninfrastruktur. Experten und Hilfsorganisationen fordern deshalb Investitionen in Milliardenhöhe, um die Ausrüstung zu modernisieren und die Einsatzbereitschaft zu sichern.
Effektivste Maßnahmen zur Stärkung des Zivilschutzes in Deutschland
Diese Maßnahmen würden den Zivilschutz in Deutschland nachhaltig und effektiv stärken, die Einsatzfähigkeit im Krisenfall erhöhen und die Resilienz der gesamten Gesellschaft verbessern:
Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen
Um den aktuellen und zukünftigen Bedrohungen gerecht zu werden, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zivilschutz in Deutschland umfassend modernisiert werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern, die Anpassung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) an neue Gefahrenlagen, bundeseinheitliche Regelungen für Helferinnen und Helfer, eine stärkere Verankerung von Krisenmanagementstrukturen sowie die Förderung von Selbstschutz und Resilienz.
Neben der Modernisierung und Vereinheitlichung des ZSKG bedeutet dies insbesondere, dass es klare Regelungen zur Freistellung, sozialen Absicherung und finanziellen Entschädigung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geben muss.
Die bestehenden Gesetze (zum Beispiel das ZSKG) sollten regelmäßig überprüft und an neue Bedrohungslagen angepasst werden. Das Ziel besteht darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern zu harmonisieren, um Reibungsverluste und Kompetenzkonflikte zu vermeiden.
Zuständigkeitsabgrenzung Bund / Länder
Die strikte Trennung zwischen Zivilschutz (Bund) und Katastrophenschutz (Länder) erschwert ein koordiniertes Vorgehen bei großflächigen, länderübergreifenden Krisen. Um ein integriertes Krisenmanagement zu ermöglichen, wird eine bessere Verzahnung sowie ggf. eine Neuregelung der Kompetenzen im Grundgesetz gefordert.
Modernisierung des Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG)
Das ZSKG muss an die neuen Bedrohungslagen angepasst werden. Dazu sind klare Regelungen für hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen erforderlich. Zudem muss die Zusammenarbeit aller Akteure gestärkt werden.
Bundeseinheitliche Regelungen für Helfende
Es fehlen einheitliche gesetzliche Regelungen zur Freistellung, zum Ausgleich, zu Ersatzleistungen und zur sozialen Absicherung von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen (zum Beispiel DRK, DLRG, ASB). Hier besteht dringender Nachholbedarf, um die Einsatzbereitschaft und Motivation zu gewährleisten.
Krisenmanagement und Koordination
Um im Krisenfall schnell und effektiv reagieren zu können, wird die Einrichtung eines zentralen Bevölkerungsschutz-Krisenstabs auf Bundesebene (z. B. im Bundeskanzleramt) vorgeschlagen.
Pflicht zur Zivilschutzbildung
Um die Handlungssicherheit auf allen Ebenen zu erhöhen, sollen kommunale Verantwortungsträger verpflichtend im Bereich Zivilschutz und Krisenmanagement geschult werden.
Finanzierung und Ressourcen
Angesichts der wachsenden Aufgaben muss eine nachhaltige Finanzierung des Zivilschutzes sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang wird unter anderem über eine Sicherheitsabgabe für Personen diskutiert, die sich nicht aktiv im Zivilschutz engagieren.
Integration von Selbstschutz und Resilienz
Die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung und die Förderung der gesellschaftlichen Resilienz sollten rechtlich besser verankert werden.
Einführung bundeseinheitlicher Standards für Krisenmanagement und Einsatzkoordination.
Für einen effektiven Zivilschutz ist ein einheitliches und länderübergreifendes Krisenmanagement erforderlich, in das alle staatlichen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure eingebunden werden. Dazu gehören standardisierte Verfahren, gemeinsame Ausbildungen und regelmäßige Übungen. Nur so können Großschadenslagen wie Naturkatastrophen, Stromausfälle oder militärische Angriffe effizient bewältigt werden.
Die Kommunikation und Koordination zwischen Bund und Ländern im Zivilschutz kann durch verbindliche Kompetenzzentren, klare Entscheidungsmechanismen, regelmäßige Übungen, standardisierte digitale Systeme, ein ständiges Verbindungswesen, klar geregelte Zuständigkeiten sowie eine gemeinsame Strategieentwicklung nachhaltig verbessert werden. Nur so lassen sich Ressourcen im Krisenfall schnell und effizient bündeln und einsetzen.
Einrichtung und Ausbau gemeinsamer Kompetenzzentren
Die Schaffung des „Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz“ (GeKoB) ist ein zentraler Schritt, um die Informations-, Kommunikations- und Koordinationsprozesse zwischen Bund und Ländern auf eine neue, verbindliche Grundlage zu stellen. Solche Plattformen ermöglichen einen schnellen und strukturierten Informationsaustausch, eine gemeinsame Lagebewertung sowie die Koordination von Maßnahmen in Krisensituationen. Dabei ist die dauerhafte Einbindung von Ländervertretern und operativen Organisationen (zum Beispiel Hilfsorganisationen, THW, Feuerwehren) essenziell.
Verbindliche Entscheidungs- und Koordinationsmechanismen
Für länderübergreifende Krisen sind klar definierte Entscheidungsmechanismen unerlässlich. Wer übernimmt im Ernstfall die operative Koordination? Wie werden Ressourcen verteilt und wie werden Spezialkräfte länderübergreifend eingesetzt? Bisher fehlen verbindliche Regelungen, was zu Verzögerungen führen kann. Ein vordefinierter Mechanismus zur schnellen Entscheidungsfindung und Ressourcenallokation ist daher notwendig, um im Ernstfall effizient handeln zu können.
Regelmäßige, gemeinsame Übungen und Fortbildungen
Bund und Länder sollten regelmäßig gemeinsame Krisenübungen (zum Beispiel LÜKEX) durchführen, um Kommunikations- und Entscheidungswege zu testen und zu optimieren. Darüber hinaus stärken gemeinsame Fortbildungen und Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte und Einsatzpersonal das gegenseitige Verständnis und die Handlungssicherheit im Krisenfall.
Standardisierte digitale Kommunikations- und Lagebildsysteme
Für eine erfolgreiche Bewältigung von Krisen ist die Einführung und Nutzung einheitlicher digitaler Systeme für Lagebilder, Informationsaustausch und Alarmierungen entscheidend. Ein gemeinsames digitales Lagebild, wie das 306°-Lagebild, ermöglicht allen Beteiligten einen aktuellen Überblick und erleichtert die Koordination komplexer Lagen. Die Systeme sollten bundesweit kompatibel sein und jederzeit verfügbar bleiben.
Ständiges Verbindungswesen und Präsenz vor Ort
Ein ständiges Verbindungswesen, in dem alle Länder und wichtige Organisationen dauerhaft Kontaktpersonen in den Kompetenzzentren stellen, verbessert die Kommunikation erheblich. Dadurch werden Informationsverluste vermieden und das gegenseitige Vertrauen gestärkt.
Klare Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse
Die Kompetenzen und Weisungsbefugnisse innerhalb der Kooperationsplattformen müssen klar geregelt werden. Derzeit fehlen dem Leitungspersonal der Kompetenzzentren Weisungsrechte gegenüber den Ländervertretungen. Das verzögert Entscheidungsprozesse. Eine rechtliche Anpassung, die die Entscheidungsbefugnisse stärkt, ist daher notwendig.
Vertrauensbildung und gemeinsame Strategieentwicklung
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Grundlage für einen effektiven Bevölkerungsschutz. Um „siloartige Strukturen“ zu überwinden, sind eine gemeinsame Strategieentwicklung, regelmäßige Abstimmungen und transparente Kommunikation zwischen Bund und Ländern unerlässlich.
Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Zivilschutz
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Zivilschutz lässt sich am effektivsten durch verbindliche Kooperationsstrukturen, klare Zuständigkeiten, gemeinsame Kompetenzzentren, abgestimmte Risikoanalysen, regelmäßige Übungen, harmonisierte Gesetze, eine ausreichende Finanzierung und die gezielte Förderung des Ehrenamts optimieren. Nur so lässt sich ein schlagkräftiges, flexibles und nachhaltiges Bevölkerungsschutzsystem aufbauen, das aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.
Klare Schnittstellen und Zuständigkeiten definieren
Eine grundlegende Voraussetzung für eine effektivere Zusammenarbeit ist die eindeutige und verbindliche Festlegung von Schnittstellen, Zuständigkeiten und Kompetenzen. Da sich die Aufgaben im Zivilschutz (Bund) und Katastrophenschutz (Länder) häufig überschneiden, ist ein gemeinsames, ursachenunabhängiges Schutzsystem mit klaren Verantwortlichkeiten notwendig. Dies kann im bestehenden föderalen Rahmen erfolgen, erfordert jedoch eine umfassende Überprüfung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.
Verbindliche Kooperations- und Mitwirkungspflichten
Der Bundesrechnungshof betont, dass eine vertiefte und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern entscheidend ist. Dazu gehören klare finanzielle, personelle und fachliche Mitwirkungspflichten, die bisher oft nur in Form von Absichtserklärungen existierten. Erst wenn solche Pflichten vereinbart sind, kann ein gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz effektiv aufgebaut und betrieben werden.
Gemeinsame Strukturen und Kompetenzzentren ausbauen
Bereits bestehende Strukturen wie das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) oder das neu geschaffene Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) sollten weiterentwickelt werden. Diese Institutionen ermöglichen ein koordiniertes Krisenmanagement, vereinfachen den Informationsaustausch und beschleunigen Entscheidungsprozesse im Ernstfall. Sie sollten als zentrale Plattformen für Risiko-, Gefahren- und Lageinformationen dienen und bei Bedarf auch operative Unterstützung leisten.
Gemeinsame Risikoanalysen, Übungen und Qualifizierungsoffensiven
Eine auf fundierten Risikoanalysen basierende, bundesweit abgestimmte Resilienzstrategie ist essenziell. Gemeinsame Übungen, die Entwicklung standardisierter Verfahren sowie die Qualifizierung von Personal (einschließlich Ehrenamtlicher) auf allen Ebenen stärken die Einsatzfähigkeit und fördern das gegenseitige Verständnis der Akteure.
Erhöhung der finanziellen Mittel
Um die Zusammenarbeit nachhaltig zu optimieren, müssen Bund und Länder gemeinsam ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen, etwa für Ausrüstung, Bevorratung und digitale Infrastruktur. Dies sollte auch in eigenen Haushaltstiteln abgebildet werden.
Aktuell sind im Regierungsentwurf für 2025 für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zusätzliche 100 Millionen Euro vorgesehen, sodass sich die Gesamtausgaben auf rund 240 Millionen Euro erhöhen. Das Technische Hilfswerk (THW) erhält rund 417 Millionen Euro und damit ebenfalls eine Aufstockung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt bleibt der Anteil des Bevölkerungsschutzes am Bundeshaushalt damit aber deutlich unter dem von Fachleuten und Hilfsorganisationen geforderten Niveau.
Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz fordern, den Anteil des Bundeshaushalts für den Bevölkerungsschutz dauerhaft auf mindestens 0,5 Prozent (etwa 2,4 Milliarden Euro pro Jahr) anzuheben. Diese Forderung basiert auf der Einschätzung, dass nur so die notwendigen Investitionen in Ausrüstung, Infrastruktur, Ausbildung, Digitalisierung und Resilienzprogramme gesichert werden können.
Um den Zivilschutz in Deutschland substanziell zu stärken, müsste der Bundeshaushalt für den Bevölkerungsschutz bis Mai 2025 mindestens auf 0,5 Prozent des Gesamthaushalts (ca. 2,4 Milliarden Euro jährlich) erhöht werden. Benötigt werden gezielte Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Ausbildung, Resilienzförderung und Personal, um den gestiegenen Anforderungen und Bedrohungslagen gerecht zu werden. Die derzeitigen Mittel reichen dafür nach Einschätzung der Fachwelt nicht aus.
Eine inhaltliche Anpassung des Haushalts sollte folgende Schwerpunkte umfassen:
- Ausrüstung und Infrastruktur: Modernisierung und Ausbau von Schutzräumen, Notstromversorgung, Kommunikationssystemen und Fahrzeugen,
- Digitale Infrastruktur: Ausbau und Wartung des Digitalfunks, Entwicklung von Warn-Apps und Krisenmanagementsystemen.
Aus- und Fortbildung: – flächendeckende, standardisierte Aus- und Fortbildung für Einsatzkräfte und Verwaltungspersonal einschließlich Krisenübungen,
- Stärkung der Resilienz: Programme zur Förderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, zum Beispiel Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten, Informationskampagnen und Schulungsprogramme.
Personal: Ausweitung der haupt- und ehrenamtlichen Kapazitäten inklusive sozialer Absicherung und Anreizen für Helfende.
- Forschung und Innovation: Investitionen in die Forschung zu neuen Bedrohungslagen (beispielsweise Cyber, Klima), Entwicklung innovativer Schutz- und Reaktionskonzepte.
Selbstschutz, gesellschaftliche Resilienz und Bildung
Selbstschutz und Resilienz sind zentrale Elemente, um die Bevölkerung auf Krisen und Katastrophen vorzubereiten. In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Ansätze und Empfehlungen, wie der Selbstschutz effektiv gestärkt werden kann.
Ziel ist, die breite Bevölkerung durch Bildungs- und Informationsprogramme auf Krisen vorzubereiten, zum Beispiel durch Erste-Hilfe-Kurse, Selbstschutzschulungen und Empfehlungen zur Notfallvorsorge. Einbindung der Bevölkerung in Übungen und Präventionsmaßnahmen, um die Eigenverantwortung zu stärken.
Gerade der Schulung der Bevölkerung in Selbstschutzmaßnahmen, um in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben, kommt eine sehr hohe Bedeutung zu.
Die Stärkung des Selbstschutzes in der deutschen Gesellschaft gelingt am besten durch eine Kombination aus Wissensvermittlung, praktischer Ausbildung, klarer Verantwortungsverteilung, Förderung der Eigenverantwortung und einer verbesserten gesamtgesellschaftlichen Koordination. Nur so kann die Bevölkerung resilienter werden und in Krisensituationen selbstwirksam handeln.
Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen und Strukturen zusammengefasst:
Vermittlung von Wissen und Kompetenzen
- Die Bevölkerung muss über grundlegende Fähigkeiten verfügen, um sich in Gefahrensituationen selbst zu helfen.
Dazu zählen:- Sicherer Aufenthalt in Gefahrenlagen
- Verhalten bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Ereignissen
- Selbstversorgung (zum Beispiel Vorratshaltung)
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
- Sicherer Aufenthalt in Gefahrenlagen
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet hierzu umfangreiche Ratgeber, Broschüren und Schulungen an. Auch spezielle Kurse für Kinder und Jugendliche werden angeboten, um schon früh das richtige Verhalten in Notsituationen zu vermitteln.
Förderung der Selbsthilfefähigkeit auf kommunaler Ebene
- Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Selbstschutz der Bevölkerung zu organisieren und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten. Dazu gehören:
- Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
- Organisation von Erste-Hilfe-Kursen in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz
- Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
- Die Kommunen werden dabei von Bund und Ländern sowie anerkannten Hilfsorganisationen unterstützt
Ausbau von Informations- und Beratungsangeboten
- Das BBK und andere Stellen bieten Hotlines, digitale Informationsplattformen und Servicetelefone, um Bürgerinnen und Bürger gezielt über Selbstschutzmaßnahmen zu informieren.
- Die Stärkung des Informationsaustausches zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Bevölkerung ist ein zentrales Ziel der nationalen Resilienzstrategie
Integration von Selbstschutz in die Bildung
- Die Einbindung von Themen wie Katastrophenschutz, Erste Hilfe und Selbsthilfe in Schulen und außerschulische Bildungsangebote fördert das Bewusstsein und die Handlungskompetenz bereits bei Kindern und Jugendlichen.
- Auch Erwachsenenbildung und regelmäßige Wiederholungskurse sind wichtig, um Wissen aktuell zu halten.
Förderung einer Kultur der Eigenverantwortung
- Die Bevölkerung sollte motiviert werden, Eigenvorsorge zu betreiben und sich nicht ausschließlich auf staatliche Hilfe zu verlassen. Dies umfasst:
- Vorratshaltung für Notfälle
- Kenntnis von Notfallplänen und -kontakten
- Bereitschaft, Nachbarn und Mitmenschen zu unterstützen
- Vorratshaltung für Notfälle
- Gesetzliche Regelungen betonen, dass Gefahrenabwehr nicht nur Aufgabe der Behörden ist, sondern auch durch private Maßnahmen ergänzt werden muss
Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Koordination
- Die Nationale Plattform Resilienz fordert eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und allen relevanten Akteuren (Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft), um Resilienz ganzheitlich zu stärken.
- Ein inklusives Katastrophenrisikomanagement und klare Verantwortlichkeiten sind entscheidend für eine nachhaltige Resilienzstrategie
Stärkung des Ehrenamts
Die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement müssen vereinheitlicht und verbessert werden. Der Zivilschutz in Deutschland wird maßgeblich von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragen. Um deren Engagement zu sichern und neue Freiwillige zu gewinnen, sind bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, soziale Absicherung und finanzielle Förderung notwendig.
Das Ehrenamt ist eine tragende Säule des Bevölkerungsschutzes. Eine gemeinsame Strategie zur Förderung, Anerkennung und Absicherung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ist notwendig, um die Einsatzbereitschaft langfristig zu sichern.
Wichtig sind
- Förderung von Freiwilligendiensten und
- bessere Koordination und gezielte Anreize im Sozialversicherungsrecht, um mehr Helfer zu gewinnen und langfristig zu binden.
Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur
Ausbau des Sirenennetzes und Einführung moderner Warnsysteme wie Cell Broadcast zur schnellen und flächendeckenden Warnung der Bevölkerung. Aufbau eines georeferenzierten Warnmittelkatasters und Bestandsaufnahme sowie Weiterentwicklung von Schutzräumen (zum Beispiel Bunkeranlagen). Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Krisenkommunikation und Lageerfassung.
Integriertes Krisenmanagement
Entwicklung eines integrierten Krisenmanagements, das staatliche, zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure einbezieht. Standardisierte Verfahren, gemeinsame Ausbildungen und regelmäßige Übungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Stärkung des Gesundheitswesens für Bevölkerung und Einsatzkräfte
Maßnahmen für die Bevölkerung
Vorhaltung zusätzlicher Ressourcen an Sanitätsmaterial und Ausbau der Kapazitäten im Gesundheitswesen. Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und als Pflegehilfskräfte mit Selbstschutzinhalten.
Maßnahmen für Einsatzkräfte
Durch Ausbildung, Training und Übungen werden die medizinischen Kompetenzen und psychosozialen Grundkompetenzen der Einsatzkräfte gestärkt.
Internationale Zusammenarbeit
Stärkere Einbindung in internationale Netzwerke und Kooperationen zur zivilen Katastrophenhilfe.
Verbesserung des Zivilschutzes durch Ausbildung, Training und Übungen
Standardisierte Krisenmanagementausbildung von Bund und Ländern
Die Entscheidung der Arbeitsgruppe V (AK V) der Innenministerkonferenz (IMK), eine standardisierte Krisenmanagementausbildung von Bund und Ländern einzuführen, bedeutet, dass die Ausbildung und Fortbildung aller relevanten Akteure im Krisenmanagement künftig nach einheitlichen, gemeinsam abgestimmten Standards erfolgen soll. Ziel ist es, ein lückenloses, aufeinander abgestimmtes Ausbildungskonzept zu schaffen, das auf allen Verwaltungsebenen – vom Bund über die Länder bis zu den Kommunen – gilt und keine inhaltlichen oder organisatorischen Brüche aufweist.
Kernpunkte der standardisierten Krisenmanagementausbildung:
- Entwicklung eines gemeinsamen, abgestimmten Ausbildungskonzepts, das alle Ebenen und Funktionen im Krisenmanagement umfasst.
- Vermittlung einheitlicher rechtlicher, organisatorischer und praktischer Grundlagen für alle, die in Krisenstäben oder im Katastrophenschutz Verantwortung tragen.
- Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) wird als zentrales Kompetenzzentrum ausgebaut, das Seminare, Übungen und Fortbildungen insbesondere für Führungskräfte und Entscheidungsträger anbietet.
- Die Ausbildung wird modular aufgebaut, mit Grundlagenmodulen (z.B. rechtliche Rahmenbedingungen, Aufgabenverteilung) und aufgabenbezogenen Spezialmodulen (z.B. Kommunikation, Einsatzleitung, Social Media Management).
- Praktische Übungen wie die länderübergreifende Krisenmanagement-Übung LÜKEX werden integraler Bestandteil der Fortbildung, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern realitätsnah zu trainieren.
- Die Standardisierung soll die ressortübergreifende Zusammenarbeit verbessern, die Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Ebenen und Akteuren erleichtern und im Krisenfall für einheitliche Abläufe sorgen.
- Es wird angestrebt, die Ausbildung regelmäßig zu evaluieren und weiterzuentwickeln, um auf neue Bedrohungslagen flexibel reagieren zu können.
Durch die Standardisierung wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – unabhängig vom Bundesland oder der Verwaltungsebene – über vergleichbare Kompetenzen und Kenntnisse im Krisenmanagement verfügen. Dies erhöht die Professionalität, Reaktionsschnelligkeit und Effektivität im Krisenfall und trägt dazu bei, dass im Ernstfall alle Akteure „die gleiche Sprache sprechen“ und reibungslos zusammenarbeiten können.
Ausbildungskonzepte
Durch gezielte Ausbildung, regelmäßiges Training und realitätsnahe Übungen werden Fachwissen, Handlungskompetenz und Koordination der Einsatzkräfte gestärkt. Ergänzende Programme für die Bevölkerung erhöhen die Selbsthilfefähigkeit. Einheitliche Standards und Führungsausbildung sichern die Qualität und Effektivität des Zivilschutzes in Deutschland nachhaltig.
Strukturierte und praxisnahe Ausbildung
Ein systematisches Ausbildungskonzept ist zentral für einen effektiven Zivilschutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt hierfür ein dreistufiges Konzept bereit, das Grundlagen, Bildungsrahmenpläne und spezifische Ausbildungsunterlagen umfasst. Die Ausbildung richtet sich an alle Einsatzkräfte, Führungskräfte und Spezialisten (zum Beispiel Sprechfunker, Maschinisten, Rettungssanitäter), die im Zivilschutz tätig sind. Inhalte wie rechtliche Grundlagen, Gefahren durch CBRN-Stoffe (chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear), Schutzmaßnahmen und der Umgang mit spezieller Ausrüstung werden vermittelt.
Regelmäßige und realitätsnahe Übungen
Praktische Übungen – sowohl standortbezogen als auch überörtlich und organisationsübergreifend – sind essenziell, um Einsatzkräfte auf den Ernstfall vorzubereiten. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für solche Übungen, die auch gemeinsam mit ausländischen Einheiten durchgeführt werden können. Diese Trainings stärken die Handlungssicherheit, die Zusammenarbeit und das Verständnis für komplexe Einsatzlagen.
Führungsausbildung und Krisenmanagement
Die gezielte Ausbildung von Führungskräften ist entscheidend für die Bewältigung von Großschadenslagen. Spezielle Seminare und Lehrgänge, etwa an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), vermitteln Kompetenzen in Entscheidungsfindung, Koordination und Kommunikation im Katastrophenfall. Dabei wird Wert auf ein integriertes Hilfeleistungssystem gelegt, das Zivilschutz und Katastrophenschutz verzahnt.
Selbstschutz und Bevölkerungsausbildung
Nicht nur Einsatzkräfte, sondern auch die Bevölkerung profitiert von Ausbildung: Kurse in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten vermitteln grundlegende Fähigkeiten, um in Krisensituationen eigenständig reagieren und helfen zu können. Dies erhöht die gesellschaftliche Resilienz und entlastet professionelle Kräfte im Ernstfall.
Standardisierung und Qualitätssicherung
Durch bundesweit abgestimmte Standards und Rahmenkonzepte wird sichergestellt, dass Ausbildung und Übungen einheitlich und qualitativ hochwertig sind. Dies erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen und Bundesländern.
Psychosoziale Notfallversorgung im Zivilschutz: Bedeutung von PSNV-E und PSNV-B für die Bewältigung von Krisensituationen
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hat sich als unverzichtbarer Bestandteil des modernen Zivilschutzes etabliert. Im Zentrum stehen dabei zwei Zielgruppen: PSNV für Einsatzkräfte (PSNV-E) und PSNV für Betroffene (PSNV-B). Beide Bereiche tragen maßgeblich dazu bei, die psychosoziale Stabilität von Individuen und Gemeinschaften in Krisensituationen zu sichern, langfristige Traumafolgen zu minimieren und die gesamtgesellschaftliche Resilienz zu stärken.
PSNV-E und PSNV-B sind keine optionalen „Add-ons“, sondern systemkritische Komponenten des Zivilschutzes. Sie adressieren die ganzheitlichen Folgen von Krisen – von individuellen Traumata bis zum Zusammenbruch sozialer Netzwerke. Investitionen in diese Bereiche zahlen sich durch geringere Folgekosten im Gesundheitswesen, höhere Einsatzbereitschaft von Helfer:innen und eine widerstandsfähigere Gesellschaft aus. Die weitere Professionalisierung und Vernetzung bleibt eine zentrale Aufgabe, um den wachsenden Anforderungen durch Klimakrise und globale Unsicherheiten gerecht zu werden.
PSNV-E: Schutz der Einsatzkräfte
PSNV-E umfasst präventive, begleitende und nachsorgende Maßnahmen für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, THW und anderen Organisationen. Ihr Ziel ist es, psychische Fehlbeanspruchungen wie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) oder Burnout zu verhindern.
- Prävention: Durch Schulungen zur Stressbewältigung und realistischen Einsatzvorbereitung werden Coping-Strategien vermittelt, die die psychische Widerstandsfähigkeit stärken.
- Einsatzbegleitung: Vor Ort bieten PSNV-E-Teams niedrigschwellige Unterstützung, z. B. durch Deeskalationsgespräche oder strukturierte Reflexionsformate wie das Critical Incident Stress Management (CISM).
- Nachsorge: Langfristige Betreuung sichert die Verarbeitung belastender Erlebnisse und erhält die Einsatzfähigkeit der Kräfte.
PSNV-B: Stabilisierung der Bevölkerung
PSNV-B richtet sich an Überlebende, Angehörige, Zeugen und Vermisste nach Katastrophen oder Großschadenslagen. Im Fokus steht die psychologische Erstversorgung, die innerhalb der ersten 72 Stunden entscheidend zur Traumaprävention beiträgt.
- Akuthilfe: Kriseninterventionsteams (KIT) leisten emotionale Stabilisierung, vermitteln Informationen und aktivieren soziale Netzwerke.
- Langfristige Begleitung: Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung in psychotherapeutische Angebote oder Selbsthilfegruppen, um chronische Folgestörungen zu vermeiden.
Systemische Integration in den Zivilschutz
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Umsetzung erfordert die Kooperation von Psychologen, Notfallseelsorgern, Sozialarbeitern und medizinischem Personal. In Bayern und Sachsen existieren bereits integrierte Modelle, bei denen PSNV-Teams in Führungsstäben eingebunden sind, um Bedarfe frühzeitig zu identifizieren.
Bedeutung für die Krisenbewältigung
Prävention langfristiger Traumafolgen
Studien belegen, dass frühe psychosoziale Interventionen das PTBS-Risiko um bis zu 30 % senken. Bei der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal zeigte sich, dass systematische PSNV-B-Angebote die psychische Belastung der Bevölkerung signifikant reduzierten, während unversorgte Betroffene häufiger Langzeitfolgen entwickelten.
Schutz kritischer Infrastrukturen
Einsatzkräfte sind eine Schlüsselressource im Katastrophenfall. PSNV-E sichert deren psychische Gesundheit und verhindert Ausfälle. In Essen etwa sank die Krankenquote bei Feuerwehrleuten nach Einführung von PSNV-E-Teams um 18 %.
Gesellschaftliche Resilienzförderung
PSNV stärkt die Fähigkeit von Gemeinschaften, Krisen zu bewältigen. Durch Ressourcenaktivierung (zum Beispiel Selbstwirksamkeitstraining) und soziale Vernetzung entstehen „psychosoziale Puffer“, die kollektive Handlungsfähigkeit in Ausnahmesituationen erhalten.
Aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen
Kapazitätsengpässe und Professionalisierung
Trotz Fortschritten besteht ein Mangel an hauptamtlichen PSNV-Fachkräften. Das BBK empfiehlt den Ausbau von Vollzeitstellen, um die bisherige Ehrenamtslast zu reduzieren und Qualitätsstandards flächendeckend umzusetzen.
Klimawandel und komplexe Lagen
Extremwetterereignisse und Pandemien erfordern adaptive PSNV-Konzepte. Das BBK entwickelte Checklisten für den Einsatz in Hitzeperioden oder bei parallelen Großschadenslagen, die psychosoziale Stressoren wie Hitzeerschöpfung oder Quarantänefolgen berücksichtigen.
Welche neuen Technologien könnten die Ausbildung und Übung im Zivilschutz unterstützen
Die Ausbildung und Übung im Zivilschutz profitieren zunehmend von digitalen Technologien. Dazu zählen Lernplattformen, Kollaborations- und Kommunikationstools, moderne Mess- und Vernetzungstechnik in Einsatzfahrzeugen sowie innovative Simulationstechnologien. Diese neuen Technologien ermöglichen flexiblere, realitätsnähere und effizientere Ausbildungs- und Übungsformate und stärken damit die Einsatzbereitschaft und Kompetenz der Zivilschutzkräfte.
Digitale Lernplattformen und Blended Learning
Digitale Tools und Plattformen wie ILIAS ermöglichen eine moderne, flexible Ausbildung im Zivilschutz. Sie bieten Funktionen zur Verwaltung von Kursen und Teilnehmenden, zur Bereitstellung von Lernmaterialien sowie zur Durchführung von Online-Prüfungen (E-Assessment). Durch den Einsatz von Learning Content Management Systemen (LCMS) können Inhalte zentral erstellt, gepflegt und verteilt werden. Blended-Learning-Ansätze, die Präsenzunterricht, Online-Seminare und Selbstlernphasen kombinieren, haben sich bereits bewährt und ermöglichen eine effizientere und ortsunabhängige Ausbildung.
Virtuelle Seminarräume und Kollaborations-Tools
Virtuelle Seminarräume mit Breakout-Sessions, digitale Whiteboards, Pinnwände und Umfragetools (Audience Response Systems) fördern die Zusammenarbeit und Interaktivität, auch bei dezentralen Übungen. Diese Tools unterstützen Gruppenarbeiten, simulierte Lagenbesprechungen und die Vernetzung der Teilnehmenden über Standorte hinweg
Moderne Mess- und Kommunikationstechnik
Die neue Generation der CBRN-Erkundungswagen (CBRN ErkW) ist mit hochpräzisen Messinstrumenten und digitaler Vernetzung ausgestattet. Diese Fahrzeuge ermöglichen Messungen während der Fahrt und eine schnelle, digitale Übermittlung der Ergebnisse an Führungseinheiten. Die digitale Vernetzung erleichtert die Koordination und Auswertung von Übungen sowie die Nachbereitung und Analyse realer Einsätze.
Simulationstechnologien und Virtual Reality (VR)
Auch wenn in den aktuellen Quellen keine spezifischen Beispiele genannt werden, ist der Einsatz von Simulationstechnologien und Virtual Reality im Bereich Zivilschutz international auf dem Vormarsch. Mit VR können realitätsnahe Einsatzszenarien gefahrlos und wiederholt trainiert werden. Dies erhöht die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte und ermöglicht die Schulung komplexer Lagen ohne großen logistischen Aufwand.
Virtual-Reality-Technologien bieten dem Zivilschutz erhebliche Vorteile: Sie ermöglichen ein intensiveres, sichereres und flexibleres Training, verbessern die Analyse und Nachbereitung und eröffnen neue Wege der Einsatzunterstützung und -koordination. Damit tragen sie maßgeblich zur Steigerung der Handlungssicherheit und Einsatzbereitschaft der Kräfte bei.
Realitätsnahe und sichere Trainingsumgebung
Virtual-Reality (VR) ermöglicht es, komplexe und gefährliche Einsatzszenarien realitätsnah zu simulieren, ohne Menschen oder Material zu gefährden. Einsatzkräfte können beispielsweise Brände, Katastrophen oder Massenunfälle in einer virtuellen Umgebung trainieren, in der auch Stress, Komplexität und Zeitdruck realistisch nachempfunden werden. Fehlhandlungen haben dabei keine gravierenden Folgen, was ein gefahrloses Lernen und wiederholtes Üben ermöglicht
Flexibilität und Vielfalt der Szenarien
Mit VR können unterschiedlichste Einsatzlagen schnell und unkompliziert erstellt werden, etwa stark verrauchte Räume, Gebäudebrände oder Rettungssituationen bei „Nullsicht“. Szenarien lassen sich beliebig oft und ortsunabhängig wiederholen und an die jeweiligen Ausbildungsbedarfe anpassen
Effiziente Ressourcen- und Zeitnutzung
Im Gegensatz zu aufwändigen Realübungen mit Darstellern oder umfangreicher Ausrüstung spart VR Zeit und Kosten. Es entfällt der Materialverschleiß, und Übungen können unabhängig von Wetter oder Tageszeit durchgeführt werden. Zudem ermöglicht VR eine schnelle Anpassung des Schwierigkeitsgrades und die gezielte Wiederholung kritischer Abläufe
Tiefere Analyse und individuelles Feedback
VR-Systeme zeichnen Bewegungen und Handlungen der Teilnehmenden auf. Dies erlaubt eine detaillierte Nachbesprechung („After Action Review“) und gezielte Fehleranalyse. Ausbilder können jede Aktion nachvollziehen und individuelles Feedback geben, was die Ausbildungstiefe und den Lernerfolg deutlich steigert.
Erweiterte Möglichkeiten für Teamtraining und Kommunikation
VR-Trainings fördern die Zusammenarbeit im Team, da mehrere Einsatzkräfte gemeinsam in der Simulation agieren können. Kommunikation und Koordination lassen sich so realitätsnah üben, auch für komplexe Lagen wie Geiselnahmen oder Großschadensereignisse.
Einsatzunterstützung durch Tele-Einsatzleitung
Innovative Ansätze wie Tele-Einsatzleitung mit VR ermöglichen es Führungskräften, sich virtuell an den Einsatzort zu begeben und Einsatzkräfte aus der Ferne zu unterstützen. Drohnen liefern 360°-Bilder und Laserscans, die in Echtzeit zu einem virtuellen Abbild des Einsatzortes verarbeitet werden. So können Einsatzleiter frühzeitig Entscheidungen treffen und Ressourcen gezielt steuern.
Digitale Prüfungen und Auswertungssysteme
Online-Assessment-Tools erlauben die Durchführung und automatische Auswertung von Prüfungen. So kann der Lernerfolg effizient überprüft und dokumentiert werden, was insbesondere bei großen Teilnehmerzahlen und dezentralen Ausbildungen von Vorteil ist.
Siehe auch:
- Bevölkerungsschutz
- Katastrophenvorsorge
- Zivilschutz
- Innere Sicherheit
- Äußere Sicherheit
- European Training Center Alliance (ETCA)
Quellen:
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Bundesregierung: KatRiMa – Katastrophenrisikomanagement
- BBK: Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst, Die Entwicklung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland, WD-3-154-21-pdf-data.pdf
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