Bevölkerungsschutz: Das Dach für Katastrophenschutz und Zivilschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus den Bereichen Katastrophenschutz respektive Zivilschutz.

Der Staat und seine Behörden gewährleisten die Sicherheit der Menschen. Diese ist oft plötzlich und unerwartet bedroht: Wegen Erkrankungen, Unfälle, Naturkatastrophen, Krieg, Amokläufen oder Terroranschlägen benötigen Menschen Hilfe.

Der Bevölkerungsschutz als Dach für Katastrophen- und Zivilschutz soll vor Gefahren schützen und nach Ereignissen wieder sichere Verhältnisse herstellen. Hierfür sind Bund, Länder und Kommunen zuständig. Die unterschiedlichen Verwaltungsebenen wirken dabei mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW) zusammen.


Die Abgrenzung der Katastrophe zum Verteidigungsfall

Der Katastrophenschutz umfasst den Schutz von Menschen, Sachgütern sowie der natürlichen Umwelt vor dem Eintritt und den Folgen einer Katastrophe. Der Zivilschutz umfasst im spezielleren Sprachgebrauch Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Verteidigungs- und Spannungsfall.

Während der Zivilschutz nach Art. 73 des Grundgesetzes der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes unterliegt und als Teilbereich der Zivilverteidigung dem Bundesministerium des Innern zugeordnet ist, sind für den Katastrophenschutz nach Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig

Durch die übergreifende Bezeichnung Bevölkerungsschutz (für Zivil- und Katastrophenschutz) wird dabei der Tatsache Rechnung getragen, dass zwischen den Maßnahmen in beiden Bereichen viele Gemeinsamkeiten bestehen, die von den beteiligten Organisationen und Einrichtungen über deren technische Ausstattung und andere Vorsorgemaßnahmen bis hin zu behördlichen Zuständigkeiten reichen.


Aufgabenteilung zwischen Bund und Bundesländern

Der Bund kümmert sich dabei mit dem Zivilschutz um den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Das Bundesinnenministerium (BMI) obliegt die Abstimmungsarbeit zwischen dem Bund und den Ländern und die internationale Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz. Darüber hinaus obliegt dem BMI über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) der Schutzbau, die Förderung des Ehrenamtes, die Erste-Hilfe-Ausbildung sowie die Unterstützung der Länder bei verschiedenen Aufgaben.

Im Bevölkerungsschutz wirken nach wie vor hauptsächlich ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit.


BOS-Organisationen kümmern sich um Betroffene

Unabhängig von den Ursachen, die Betroffene schädigen: Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Organisationen) kümmern sich um die Folgen eines Ereignisses. Hierzu müssen aufwändige und ständige Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen durch haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte durchgeführt werden.

Alle haben eines gemeinsam: Die zeitlichen und oft auch budgetären Ressourcen sind knapp und daher muss ein Ausbildungs- und Übungsbetrieb effizient organisier- und durchführbar sein. Das TCRH Training Center Retten und Helfen gewährt durch seine Infrastruktur und Dienstleistungen für seine Gäste eine hohe Effizienz.


TCRH: Von Einsatzkräften für Einsatzkräfte – fachdienst- und organisationsübergreifend

Aus-, Fort-, Weiterbildung und Training im TCRH soll realitätsnah sein: Alle Szenarien wurden von Einsatzkräften für Einsatzkräfte konzipiert.

Ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte können hier rund um die Uhr trainieren. Die Szenarien erlauben einen hoch-effizienten Übungsbetrieb für Kleingruppen, Einsatzformationen und Großverbände.

Hiermit ist eine optimale Vorbereitung für alle Aspekte des Bevölkerungsschutzes gewährleistet.


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