Unter Zivilschutz sind Maßnahmen zu verstehen, die eine Zivilbevölkerung vor Kriegsgefahren schützt. Primär zuständig ist der Bund.

Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten hierbei als „integriertes Hilfeleistungssystems“ zusammen.

Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel. Zugleich sind die Organisationen, die im Katastrophenschutz der Länder tätig sind, bereit, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung zu stellen.

Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander.


Selbsthilfe und Selbstschutz

Im sogenannten Verteidigungsfall wie auch bei großen Katastrophen geht es immer um die Frage der Zurverfügungstellung von personellen und materiellen Ressourcen. Sind diese knapp oder nicht vorhanden, müssen Menschen – auch wenn sie beispielsweise keinen Blaulicht-Organisationen angehören, zur Selbsthilfe und zum Selbstschutz qualifiziert werden.

Präventiv sind hierzu Awarness-Schulungen, Ausbildungen und Trainings geeignet.


Prävention: Vorsorge ist wichtig

Prävention für Krisenfälle beginnt im Kleinen. Die fachlichen Vorschläge des BBK sowie der Innenministerien des Bundes und der Länder werden vom TCRH Training Center Retten und Helfen mit seinen Ausbildern und Infrastrukturen zentral wie auch dezentral für Schulen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen umgesetzt.


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